Gewerbe
Allgemeine und besondere Voraussetzungen für die Gewerbeausübung
Das Vorliegen allgemeiner und besonderer Voraussetzungen für die Gewerbeausübung ist Grundbedingung für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung.
Allgemeine Voraussetzungen bei Einzelunternehmern (natürlichen) Personen
- Eigenberechtigung (Vollendung des 18. Lebensjahres, keine Sachwalterschaft);
- Die Staatsangehörigkeit zu einem Mitgliedsstaat der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR oder Vorliegen eines fremdenrechtlichen Aufenthaltstitels (Aufenthaltsberechtigung) zur Ausübung des Gewerbes
- Fehlen von Ausschlussgründen.
Allgemeine Voraussetzungen bei Gesellschaften (juristischen Personen - OG, KG, GmbH, AG und sonstige juristische Personen)
- Kein mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnetes oder aufgehobenes Insolvenzverfahren (bei der Versicherungsvermittlung auch Eröffnung des Insolvenzverfahrens);
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei Personen mit maßgeblichem Einfluss auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft (jur.Person), wie z.B. Komplementäre oder maßgeblich beteiligte Gesellschafter, Geschäftsführer usw.
- Bestellung eines geeigneten gewerberechtlichen Geschäftsführers
Besondere Voraussetzungen bei reglementierten Gewerben
Hier müssen zusätzlich zu den Allgemeinen Voraussetzungen noch besondere Zugangsvoraussetzungen (Befähigungsnachweis bzw rechtskräftiger Bescheid über das Vorliegen der individuellen Befähigung, Zuverlässigkeit) erfüllt werden. Der Befähigungsnachweis ist vom jeweils angemeldeten Gewerbe abhängig und kann durch Meisterprüfungs-, Schulabschluss- oder Dienstzeugnisse erbracht werden. Näheres regeln die diesbezüglichen Zugangsverordnungen.